ARBEITSRECHT

Ein Schwer­punkt unserer Kanzlei
ist das Ar­beits­recht.

Da­bei be­trifft unsere Tä­tig­keit insbesondere fol­gen­de
Bereiche:

  • Ab­schluss und Inhalt von Ar­beits­ver­trä­gen
  • Be­ra­tung vor und nach dem Ausspruch von Kün­di­gun­gen
  • Führung von Kündigungsschutzprozessen vor den Ar­beits­ge­rich­ten
  • Be­fri­stung von Ar­beits­ver­hält­nis­sen und Entfristungsklagen
  • Über­stun­den­ver­gü­tung, Ur­laubs­an­sprü­che, Urlaubsab­gel­tung
  • For­mu­lie­rung und Prü­fung von Ar­beits­zeug­nissen

Kün­di­gun­gen:

Ins­be­son­de­re eine Kündigung, gleich ob be­triebs­be­dingt, per­sonenbedingt oder ver­hal­tens­be­ding­t oder gar in Form der frist­lo­sen Kün­di­gung aus wichtigem Grund, er­for­dert schnellstmögliches Han­deln unter anderem wegen der dreiwöchigen Kla­ge­frist.


Even­tu­el­le formale Män­gel sind so­gar schon binnen weniger Tage zu rügen. In­so­fern sollten Sie nach Er­halt einer Kün­di­gung in jedem Fal­le schnellst­mög­lich zu uns kom­men.



Ab­mah­nungen:

Ein Ar­beit­ge­ber versucht häufig, durch vor­he­ri­ge Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung vor­zu­be­rei­ten.


Wir be­ra­ten Sie, als Ar­beit­ge­ber, ob dies sinn­voll ist und wel­che Formalien einzuhalten sind und als Ar­beit­neh­mer, ob es sinnvoll ist, sich so­fort
da­ge­gen zu ver­tei­di­gen oder aber die Ab­mah­nung zu­nächst hinzunehmen, um sich dann spä­ter im Kündigungsschutzverfahren erfolgreich dagegen zu ver­tei­di­gen.



Auf­he­bungs­ver­trag und Ab­wick­lungs­ver­trag:

Auf­grund der insbesondere dem Arbeitnehmer drohenden Nach­tei­le wie zum Beispiel eine Sperr­zeit beim Ar­beits­lo­sen­geld ist ei­ne umfassende Be­ra­tung unter Abwägung der Vor- und Nach­tei­le dringend er­for­der­lich. Un­ter­schrei­ben Sie daher nichts oh­ne vorherige Be­spre­chung

mit uns.